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Häufig gestellte Fragen zur Musikschule und zum Untericht

Die jeweils gültige Gebührenordnung können Sie hier als PDF herunterladen.

Gebührenerhöhung zum 01.09.2021

Liebe Eltern, liebe Musikschüler*innen,

nachdem wir im vergangenen Jahr die bereits für den 01.09.2020 durch den Gemeinderat der Stadt
Buchen beschlossene Gebührenerhöhung für ein Jahr aussetzen konnten, müssen wir nun zum
01.09.2021 die Erhöhung, die ca. 6% beträgt, umsetzen.

Wir danken dem Schulträger, dass er uns und v. a. den Schülerinnen und Schülern die Verschiebung der Gebührenerhöhung ermöglicht hat. Diese Verschiebung betrifft auch die kommenden Jahre, d. h. die nächste Erhöhung wird dann erst wieder 2023 und nicht wie ursprünglich vorgesehen 2022 erfolgen.

Die genaue Übersicht über die ab 01.09.2021 gültigen Gebührensätze entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Selbstverständlich bleibt Ihr Kündigungsrecht dabei unberührt, d. h. die nächste Kündigungsmöglichkeit besteht zum Schuljahresende 31.8.2021. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen, Kündigungen müssen dem Sekretariat daher spätestens bis zum 20.07.2021 vorliegen.

Wir hoffen, dass uns die Entwicklung der Pandemie im kommenden Schuljahr von Beginn an wieder mehr Freiräume ermöglicht, so dass wir den Aufbau unserer Ensembles oder auch größere Projekte wie das geplante Musical zum 30-jährigen Bestehen der Musikschule erfolgreich umsetzen können.

Ihnen allen herzlichen Dank für das große Verständnis und das Vertrauen, das Sie Ihrer Musikschule in den schwierigen Lockdown-Phasen entgegengebracht haben!

Mit herzlichen Grüßen
 
Michael Wüst
Musikschulleiter